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Energiesparverordnung

EnEV 2004 - galt vom 8.12.2004 bis 30.09.2007
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) gilt auch weiterhin für Bauanträge, die bis zum 30. September 2007 gestellt wurden, sowie für genehmigungsfreie Bauvorhaben, die bis zum 30.09.2007 den Behörden entsprechend gemeldet wurden.

EnEV 2007 ist seit dem 1. Oktober 2007 in Kraft
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV).
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wird den Energieausweis ab 1. Juli 2008 schrittweise verpflichtend einführen.

EnEV 2009 soll voraussichtlich am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die Vertreter der betroffenen Verbände können am 30. April 2008 bei der Anhörung in Berlin ihre Stellungnahmen zum neuen Entwurf der EnEV 2009 vortragen. Am 18. April hatten die zuständigen Bundesministerien (Bau und Wirtschaft) ihnen die Entwürfe für die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zugesandt. Ziel der EnEV 2009 ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. Ab 2012 sollen in einem weiteren Schritt sowohl für Neubauten als auch für Modernisierungen die energetischen Anforderungen um nochmals fast 30 Prozent verschärft werden.

Links:

EnEV 2007 - Bundesgesetzblatt I Nr. 34 vom 26.7.2007 (PDF)
Fachinformationen und Fachportal www.enev.de